
Wieso Robert Vedder von Haus & Grund in Lingen die Mietpreisbremse ablehnt
In Lingen und Emsbüren darf nun die Mietpreisbremse greifen. Robert Vedder vom Interessenverband Haus & Grund sieht diese Entwicklung kritisch. So begründet der Anwalt aus Lingen seine Bedenken.
Seit Jahresbeginn gelten in Lingen und Emsbüren zwei neue Verordnungen. Die beiden Kommunen gehören zu 57 Städten und Gemeinden im Land Niedersachsen, die über einen „angespannten Wohnungsmarkt“ verfügen und in denen nun die Mietpreisbremse greift. Darüber hinaus können die Verwaltungen in Lingen und Emsbüren die Instrumente des 2021 beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen. Robert Vedder, Vorsitzender des Haus-, Grund- und Eigentümervereins Lingen (kurz Haus & Grund) blickt mit gemischten Gefühlen auf die neuen Entwicklungen. Vedder vertritt mit der Interessengemeinschaft die Anliegen von rund 620 Mitgliedern in Lingen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Vermieter, die privat Immobilien vermieten. Dass in Lingen nun bald die Mietpreisbremse gelten könnte, habe den Lingener Anwalt überrascht und sei nicht nachvollziehbar.
„Wir meinen, dass es das falsche Instrument ist“, so Vedder mit Blick auf den „angespannten Wohnungsmarkt“. Schließlich sei der Hintergrund der ganzen Thematik, dass Wohnungen für kleine bis mittlere Einkommen fehlen. „Das Problem wird dadurch nicht gelöst.“ Ein Großteil der Vermieter seien – laut Vedder um die 60 Prozent – Privatpersonen. Diese müssten die Vermietung ihrer Immobilien rentabel gestalten. „Für viele stellt diese Immobilie ihre Altersversorgung dar“, erklärt Vedder.
Bei der Mietpreisbremse gilt, dass bei einer Weitervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese wird in der Regel in einem Mietspiegel definiert. „Wenn ich dort eine Begrenzung habe, muss ich als Vermieter schauen, ob ich damit hinkomme“, erklärt Vedder.
Insbesondere in eine Modernisierung der Immobilie zu investieren, könnte viele daher abschrecken. „Wenn ich modernisiere, soll sich das ganze über die Miete amortisieren.“ Wenn das nicht gegeben sei, könnte es zu Hemmungen bei den Investitionen führen.
Viele potenzielle Vermieter würden sich sagen, dass sich sie von einem Investment absehen, wenn sie nicht mit Blick auf die Zukunft entsprechend höhere Mieten erhalten. „Das kann auch dazu führen, dass von einer Vermietung der Immobilie abgesehen wird.“ Die Objekte würden dann oftmals verkauft werden. Das fördere wiederum die Großvermieter.
Das Gedankenspiel hinter der Mietpreisbremse setze laut Vedder voraus, dass die Vermieter allein auf Gewinnmaximierung aus seien. „Unserer Erfahrung nach reizen die Vermieter nicht unbedingt den kompletten Preis aus, der möglich ist. Sie wollen vielmehr gute Mieter haben. Und wenn sie investieren, soll sich das auch lohnen.“ Vedder würde „dagegenhalten“, wenn jemand private Vermieter als „Minimiethaie“ sieht.
Bei dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei vielmehr die Politik in der Pflicht. „Der Staat muss Anreize liefern oder selbst handeln.“ Dies könne beispielsweise durch zinsgünstige Darlehen oder entsprechende Zuschüsse erfolgen.
Bei dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei vielmehr die Politik in der Pflicht. „Der Staat muss Anreize liefern oder selbst handeln.“ Dies könne beispielsweise durch zinsgünstige Darlehen oder entsprechende Zuschüsse erfolgen. Helfen könnten jedoch auch die Auswirkungen der zweiten Verordnungen der niedersächsischen Regierung. Denn anders als bei der Mietpreisbremse sieht Robert Vedder die zweite Verordnung, die mit Jahresbeginn in Kraft trat, weitaus positiver. Lingen und Emsbüren können nun die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen. Diese sind unter anderem ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht und weitergehende Möglichkeiten zur Befreiung von festgelegten Bebauungsplänen. „Das ist absolut sinnvoll“, kommentiert Vedder mit Blick auf die zu erwarteten Vereinfachungen bei der Umsetzung von Bauprojekten. So werde es auch „relativ einfach, neuen Wohnraum zu schaffen“.
Quelle: noz.de