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Corona: Rettungsschirm auch für Eigentümer und Vermieter zwingend!

Hannover. Bleibt der gestern in Berlin beschlossene Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht unverändert, wird der Wohnungsmarkt sehr schnell zum Erliegen kommen. Darauf weist Haus & Grund Niedersachsen hin. Die Bundesregierung plant ein Mieten-Moratorium für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020, wenn Corona bedingt bei Mietern Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sollen dann bis zum 30. Juni 2022 nicht möglich sein. Dazu Dr. Hans Reinold Horst, Verbandschef von Haus & Grund Niedersachsen:

Kein Wohnungsmieter soll seine Wohnung verlieren und kein Gewerbemieter soll in Insolvenz geraten. Dies kann niemand wollen. Man darf aber bei der Lösung des Problems die privaten Vermieter nicht allein lassen. Denn sie leben sprichwörtlich von der Miete. Wird der Gesetzesentwurf unverändert umgesetzt, wird ein großes wirtschaftliches und gesellschaftliches Problem einseitig von der Mieterseite auf die Vermieterseite verlagert. Die Auswirkungen: Soll die Miete bis zu 2 Jahre lang zinslos gestundet werden, werden in kürzester Zeit keine Reparaturen, keine Instandhaltungen, keine Sanierungen und Modernisierungen von Immobilien mehr möglich sein. Denn soweit reicht die Eigenkapitaldecke nicht. Mieteingänge sind zu Immobilienbewirtschaftung unverzichtbar. Dr. Horst: die Politik muss sich endlich von dem Zerrbild des immer „reichen Vermieters“ verabschieden. Viele Vermieter werden selbst insolvent werden, wenn die Miete ausbleibt. Kreditraten können nicht mehr bedient werden. Es wird in kürzester Zeit zu Notsituationen kommen, wenn Vermieter nicht ebenfalls durch einen Rettungsschirm aufgefangen werden. Gravierende Wertverluste bei den Immobilien und Zwangsversteigerungen sind die Folge. Der Wohnungsmarkt funktioniert nicht mehr, so Haus & Grund Landeschef Dr. Horst. Er unterstreicht: Das kann ebenso niemand wollen. Denn wo sollen die Menschen wohnen, wenn nicht in unseren Wohnungen? Und wo sollen die Menschen arbeiten, wenn nicht in unseren Gewerbeimmobilien? Der Wohnungsmarkt zählt zu den erstrangigen systemrelevanten Infrastrukturen! Und weiter: Deshalb fordern wir,

  • Transferleistungen in Gestalt von Wohngeld und Kosten der Unterkunft den aktuellen Bedürfnissen anzupassen d. h., Richtwerte und Obergrenzen aufzuheben, sodass jeder die tatsächlichen Kosten erstattet bekommt,
  • flankierende Soforthilfemaßnahmen durch Einrichtung eines Wohnkosten- und Mietenfonds auch für Vermieter in Form von zinslosen Darlehen und öffentlichen Zuschüssen, um dort Liquiditätsund Solvenzprobleme ebenso zu vermeiden, und
  • Kündigungsbeschränkungen nur für Mieter, die diese Transferleistungen beziehen und coronabedingt zahlungsunfähig werden.

Wird dies nicht umgesetzt, erleben wir ein Desaster, zeigt sich Verbandschef Dr. Horst überzeugt. Denn dann wird „Corona“ unsere Lebens- und Arbeitswelt tatsächlich extrem gefährden. Dann geht es um Existenzen! Das kann niemand wollen, und das dürfen wir nicht zulassen, so Haus & Grund Niedersachsen abschließend.

Der Gesetzesentwurf wird bereits morgen abschließend im Bundestag behandelt und soll am kommenden Freitag auch den Bundesrat passieren.


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