Corona: Rettungsschirm auch für Eigentümer und Vermieter zwingend!
Hannover. Bleibt der gestern in Berlin beschlossene Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht unverändert, wird der Wohnungsmarkt sehr schnell zum Erliegen kommen. Darauf weist Haus & Grund Niedersachsen hin. Die Bundesregierung plant ein Mieten-Moratorium für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020, wenn Corona bedingt bei Mietern Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sollen dann bis zum 30. Juni 2022 nicht möglich sein. Dazu Dr. Hans Reinold Horst, Verbandschef von Haus & Grund Niedersachsen: