Mietrechtsreform
Die seit langem politisch diskutierte 2. Stufe des Mietrechtsnovellierungsgesetzes wird so wie es aussieht bis zur Bundestagswahl im September 2017 nicht mehr kommen.
Die seit langem politisch diskutierte 2. Stufe des Mietrechtsnovellierungsgesetzes wird so wie es aussieht bis zur Bundestagswahl im September 2017 nicht mehr kommen.
Zum 1. Januar 2017 gelten neue hö- here Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau (§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5 a, 41 Abs. 2 Satz 2 II. BV).
Die Ökostrom-Umlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung.
Alle Heizkessel, die bis einschließ- lich 1991 hergestellt wurden, erhalten Effizienzlabel durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger.
Sie werden auch als Smart Meter bezeichnet und werden jetzt für stromerzeugende Anlagen mit mehr als 7 kW Nennleistung Pflicht.
Zum 1. Januar 2017 ist der Basiszins in Höhe von -0,88 % gleich geblieben.
Frühling und Sommer machen „Lust auf Garten.“ Büsche schneiden und Rasenmähen ist angesagt.
Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist gesetzlich zwar nicht vorgesehen, dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH zulässig und oftmals für Vermieter und Mieter sinnvoll.
Die Absicht der Niedersächsischen Landesregierung in 12 Städten Niedersachsens sowie auf den Ostfriesischen Inseln eine Mietpreisbremse für Neuvermietungen zu beschließen, ist nicht nur in der Sache überflüssig, sondern entbehrt jeder Grundlage.
Ohne Haustier zu leben, kann sich manch einer nicht vorstellen, anderen sind Tiere im Zoo lieber.