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Heizungen und Kaminöfen

Alle Heizkessel, die bis einschließ- lich 1991 hergestellt wurden, erhalten Effizienzlabel durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger.

Kaminöfen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1985 müssen 2017 ausgetauscht oder aufgerüstet werden. Ab dem 1. Januar 2018 dürfen sie ohne den Nachweis, dass sie gemäß dem Stand der Technik weniger Staub in die Luft abgeben, nicht mehr betrieben werden. Neu installierte Heizungen, die mit Holzscheiten, Pellets oder anderen festen Brennstoffen arbeiten, müssen ab dem 1. April 2017 Effizienz- und Abgasvorgaben einer ÖkologieRichtlinie erfüllen. Dies gilt für alle Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung von bis zu 500 KW. Bis zu einer Leistung von 70 KW erhalten die Geräte zudem ein Effizienzlabel, das die Klassen A +++ bis G ausweist.

Ab dem 26. September 2017 gelten verschärfte Anforderungen an die Energie-effizienz von neuen Wärmepumpen, Elektroheizkesseln, Blockheizkraftwerken der Klassen Micro- und Mini-BHKW sowie Niedertemperaturwärmepumpen. Verschärft werden auch Mindestanforderungen an die Wärmeverluste von Warmwasser-speichern bis zu einem Volumen von 2000 l. Um sie zu erfüllen, muss die Wärme-dämmung der Geräte deutlich verbessert werden. Zu erwarten ist, dass die Geräte dadurch verteuert werden.