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Elektronische Stromzähler

Sie werden auch als Smart Meter bezeichnet und werden jetzt für stromerzeugende Anlagen mit mehr als 7 kW Nennleistung Pflicht.

Der jeweils zuständige Betreiber der Messstelle baut die Geräte ein, der Eigentümer selbst muss nicht aktiv werden. Durch den Betrieb der Geräte entstehen dem Immobilieneigentümer jährlich Kosten. Sie betragen für die aktuell betroffenen Haushalte ca. 130 € (bei mehr als 10.000 kWh Verbrauch) bzw. ca. 100 € für Anlagenbetreiber (bis 15 kW Leistung). Muss der Zählerschrank umgebaut werden, werden weitere Kosten dafür fällig.